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Schulordnung - Schoolregeln

Schul- und Hausordnung der Grundschule Moorriem

A. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt im gesamten Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände, am außerschulischen Lernort und vollumfänglich bei allen schulischen Veranstaltungen.

Die Stadt Elsfleth ist Eigentümerin des gesamten Schulgebäudes und Schulgeländes.

 

B. Präambel

„Gemeinsam leben, lernen, lachen“

Alle Schülerinnen und Schüler sollen friedlich gemeinsam leben, einzigartig und frei sein sowie nachhaltig lernen (Leitbild). Hierzu bieten wir ihnen den Raum und die Möglichkeiten ihrer persönlichen Entfaltung sowie Entwicklung in der Gemeinschaft.

 

C. Allgemeine Bestimmungen

Für das Leben und Lernen in der Gemeinschaft bedarf es verbindlicher Verhaltensregeln. Diese wurden mit den Schülerinnen und Schülern aller Klassen entwickelt und schülergerecht formuliert. Regelmäßig findet hierzu eine Belehrung statt (Belehrungskalender). Die Verhaltensregeln lauten:

 

Grundsatz

  • Wir alle sind gleich wichtig und wertvoll.
  • Wir alle werden so akzeptiert, wie wir sind.

 

Mit Menschen

  • Wir gehen friedlich miteinander um.
  • Wir sprechen freundlich, höflich und leise miteinander.
  • Wir helfen uns gegenseitig und trösten uns.
  • Wir hören darauf, wenn jemand „nein“ oder „stopp“ sagt.
  • Wir kümmern uns um Kinder, die sich alleine fühlen.

 

Mit Sachen

  • Wir fragen, wenn wir etwas von anderen Kindern haben oder ausleihen möchten.
  • Wir gehen achtsam mit eigenen Sachen und mit Sachen von anderen um.

 

Im Schulgebäude

  • Wir tragen Hausschuhe und laufen langsam.
  • Wir halten uns an die Klassenregeln.
  • Wir halten die Schule und die Toiletten sauber.
  • Wir lernen an verschiedenen Orten und sind dabei leise.

 

Auf dem Schulgelände / in der Pause

  • Wir bleiben auf dem Schulgelände und spielen nicht am Graben.
  • Wir wechseln uns an den Spielgeräten ab.
  • Wir spielen Fußball auf dem Rasen neben der Turnhalle.
  • Wir lassen Tiere und Pflanzen am Leben.
  • Wir werfen den Müll in die Mülleimer.
  • Wir bleiben bei Regen, Sturm oder Gewitter in der Schule.

 

Im Notfall

  • Wenn ich Hilfe brauche, gehe ich zu einem Erwachsenen.
  • Probleme, die nicht sofort geklärt werden können, besprechen wir im Klassenrat.

 

Um unser Leitbild zu leben, ist es wichtig, dass sich alle an die aufgeführten Regeln halten. Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie des pädagogischen Personals ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhalten der Regeln wird individuell und dennoch einheitlich gehandelt (Erziehungskonzept).

 

Notfälle

Bei besonderen Vorkommnissen gelten die Regelungen der Notfallpläne (Anlage).

Grundsätzlich gilt, dass alle Fluchtwege freigehalten werden müssen. Taschen oder Ähnliches sind nicht vor Räumen abzustellen. Die Brandschutztüren sind im Brandfall zu schließen.

 

Haftungsausschluss

Für von Schülerinnen und Schülern mitgebrachte Gegenstände, die nicht originär der Schulpflichterfüllung dienen oder für den Unterricht notwendig sind, wird keine Haftung übernommen. Für von Schülerinnen und Schülern begangene und verursachte Sachbeschädigungen besteht Schadensersatzpflicht.

 

Schulfremde Personen

Externe Besucher (z.B. Eltern, Personal der Stadt Elsfleth, Handwerker, Presse, …) melden sich im Sekretariat oder bei der Schulleiterin an, da im Notfall die Personenzahl bekannt sein muss.

 

Schulische Veranstaltungen

Schulveranstaltungen dienen dem Zusammengehörigkeitsgefühl. Sie gelten als schulische Pflichtveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler. In triftigen Gründen kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.

 

Aushänge / Veröffentlichungen

Nach §43 des niedersächsischen Schulgesetzes obliegt der Schulleitung das Außenvertretungsrecht der Schule. Alle Aushänge, Verteilungen und Veröffentlichungen von Schriften, die der Schule zuzuordnen sind, müssen durch die Schulleitung genehmigt werden.

 

Nutzung von digitalen Endgeräten

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Ton- und/oder Bildaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen anfertigt, eigenständig Einwilligung und Nutzungsrechte der betroffenen Personen einholen muss.  Für Bild- und Tonaufnahmen, die für wissenschaftliche und/oder unterrichtliche Zwecke genutzt werden sollen, wird anlassbezogen eine gesonderte schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Für die Nutzung und den Betrieb internetfähiger Mobilfunk- und sonstiger elektronischer Geräte gilt: Während der Unterrichtszeiten sind die Geräte der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet in der Tasche. Auf Anordnung der Lehrerin / des Lehrers für unterrichtliche Zwecke oder in Notfällen ist die Nutzung der Geräte zulässig. Wer digitale Endgeräte oder sonstige Endgeräte missbräuchlich verwendet (z.B. Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung, Täuschungsversuch) muss mit schul-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

Gegenstände und Bekleidung

Das Tragen von Bekleidung oder das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden, können durch die Lehrerin/den Lehrer untersagt werden. Gegenstände können bis zum Ende des individuellen Schultages einbehalten werden. Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen) werden nur an die Erziehungsberechtigten ausgegeben.

 

Notwendige Daten zur Beschulung

Über die Nutzung personenbezogener Daten werden die Eltern informiert (Informationsblatt gemäß Art. 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)). Daten, die sich durch Umzug oder neue Familienverhältnisse ändern (Telefonnummern, Adresse, Mailkontakt usw.), sind unverzüglich der Schule (Sekretariat) bekannt zu geben. Informationen über das Schulleben, den Unterricht sowie aktuelle Ereignisse erhalten die Eltern über ihre Mailadresse und über die Homepage.

 

D. Unterricht

Der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr und endet um 13.05 Uhr. Für die Eingangsstufen endet der Unterricht um 12.00 Uhr. Die Kinder der Eingangsstufen können, nach schriftlicher Anmeldung, bis 13.05 Uhr betreut werden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig, vorbereitet und pünktlich zum Unterricht erscheinen. Gegebenenfalls findet eine Förderung einzelner Kinder von 7.40 Uhr bis 8.00 Uhr statt.

 

Ein detaillierter Plan über die Aufsichten in den Pausen kann in der Schule eingesehen werden. Grundsätzlich gilt, dass im Unterricht die jeweilige Lehrerin und in allen Pausen und am Bus eine geeignete Person die Aufsicht führt. Im Notfall kann die Aufsicht im Unterricht einer geeigneten Person übertragen werden.

Zeitplan:

Stunden

Uhrzeit

Unterricht/Pausen

 

07.45 - 08.05

Frühaufsicht

1.

08.05 – 08.59

Unterricht

 

08.59 – 09.05

kleine Pause

2.

09.05 – 09.50

Unterricht

 

9.50 – 10.25

Frühstück und große Pause

3.

10.25 – 11.10

Unterricht

 

11.10 – 11.15

kleine Pause

4.

11.15 – 12.00

Unterricht

 

12.00 – 12.20

große Pause

5.

12.20 – 13.05

Unterricht

 

 

Busaufsicht

Radfahren

Schülerinnen und Schülern, die den Schulweg mit dem Rad zurücklegen, wird das Tragen eines Helmes empfohlen. Für das Radfahren im Rahmen von Unterricht besteht eine Helmpflicht.

 

Schülerbeförderung

Buskinder werden halbjährlich von den Lehrkräften in die Sicherheitsregeln eingewiesen. Schülerinnen und Schüler des dritten und vierten Jahrgangs fahren einmal in der Woche mit dem Schulbus zum Schwimmbad. Die/der entsprechende Lehrerin/Lehrer weist alle in die Verhaltensregeln ein (halbjährlich) und sorgt dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß in den Bus einsteigen. Den Weg zum/vom Schwimmbad legen die Schülerinnen und Schüler teilweise eigenständig im Bus zurück. Bei Nichteinhaltung und/oder Beschwerden sorgt die/der entsprechende Lehrerin/Lehrer für die Einhaltung bzw. kontrolliert das Einhalten der Regeln. Bei allen Fahrten zu außerschulischen Veranstaltungen sorgen die Lehrerinnen und Lehrer für die Einhaltung der Sicherheitsregeln. 

 

Pünktlichkeit und Aufsicht

Die Lehrerinnen und Lehrer führen ihre Aufsicht pünktlich im Unterricht sowie eine angemessene Zeit davor und danach, in den Pausen, an der Bushaltestelle, bei Schulwanderungen, Klassenfahrten und sonstigen schulischen Veranstaltungen, auch wenn die Teilnahme den Schülerinnen und Schülern freigestellt ist (Aufsichtskonzept).  

 

Die Aufsicht beschränkt sich räumlich auf die schulischen Anlagen, den Ort einer Schulveranstaltung und die Wege zwischen verschiedenen Orten schulischer Veranstaltungen. Die Aufsicht ist durch drei wesentliche Komponenten gekennzeichnet: kontinuierlich (d.h. beständig, ununterbrochen), aktiv (einschreitend bei drohenden Gefahren) und präventiv (vorausschauend, vorbeugend, umsichtig).

 

Versäumnisse, Nachweise und Fehlzeiten

Erziehungsberechtigte müssen im Krankheitsfall ihr Kind unverzüglich (telefonisch oder per Mail) bis spätestens 7.45 Uhr in der Schule entschuldigen (Sicherheitskonzept).  In begründeten Fällen kann ein Nachweis über ein ärztliches Attest verlangt werden. In besonders schweren Fällen kann in Fürsorge für das Kind durch die Schulleitung ein amtsärztliches Attest angeordnet werden.

 

Beurlaubungen

Anträge auf Beurlaubungen vom Unterricht sind rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Hierbei ist zu beachten, dass nach den Durchführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Schulgesetz (RdErl.d.MK v. 1.12.2016) zur Schulpflicht Schülerinnen und Schüler unmittelbar vor oder nach den Ferien nur dann beurlaubt werden können, wenn die Versagung der Beurlaubung eine besondere Härte bedeuten würde. Dies geschieht nur in besonders begründeten Ausnahmefällen. Nur genehmigte Beurlaubungen sind entschuldigte Fehlzeiten.

 

Fachräume / Sportstätten

Fachräume sind nur in Begleitung einer Lehrerin oder einer aufsichtführenden Person zu betreten. Die Bestimmungen und Regelungen in den Fachräumen und Sportstätten (Sporthalle, Schwimmhalle, Küche, Werkraum, Töpferraum, Bücherei-Computerraum, Gartenhaus, Speeltüüchbude) sind zu beachten und zu befolgen. Die/der jeweilige (Fach-) Lehrerin/Lehrer informiert und belehrt die Schülerinnen und Schüler regelmäßig, mindestens halbjährlich.

 

E. Pausen, Freiarbeit

Grundsätzlich finden Pausen für alle Schülerinnen und Schüler draußen statt. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden, außer es tritt ein Notfall ein oder eine Lehrerin hat es genehmigt. Am Graben darf nicht gespielt werden. Bei Sturm und Gewitter bleiben die Kinder während der Pause im Schulgebäude. Bei Regen entscheiden die aufsichtführenden Lehrerinnen/Lehrer, ob es eine Regenpause gibt und geben dies allen Klassen bekannt. In einer Regenpause bleiben die Kinder im Schulgebäude und dürfen sich in den Klassen und auf den Fluren sowie im Forum aufhalten. Für die Phasen der Freiarbeit bestimmt die unterrichtende Lehrerin oder der unterrichtende Lehrer den möglichen Aufenthaltsort sowie die Aufenthaltszeit der Kinder. Sie übernimmt hierfür die Aufsichtspflicht. Treppen sind kein Aufenthaltsort, es sei denn, eine Lehrerin/ein Lehrer hat dies für einen unterrichtlichen Zweck gestattet.

 

F. Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

Bei Fehlverhalten und Pflichtverletzungen sind mit dem Schüler Maßnahmen zur Wiedergutmachung zu erarbeiten (Erziehungskonzept).

Ansonsten gelten die Bestimmungen für Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen des §61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.

 

G. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Die aufgeführten Anlagen und Konzepte sind Bestandteil der Schulordnung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberücksichtigt. Die Grundschule Moorriem verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine für diese Bestimmung nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Inkrafttreten und unbefristete Gültigkeit mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz vom 07.10.2021

 

Katrin Paul, Schulleiterin                                                                     Moorriem, 07.10.2021

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